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AC-Ballonteam Geilenkirchener Str. 161 52134 Herzogenrath

Tel. 02406-97080              Mobil  0175-3803000

gewerbliche Ballonfahrten
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AC-Ballonteam


1. Buchung
Mit der Buchung schließt der Kunde und das Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde.

 

2. Ticket
Tickets sind mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens übertragbar. Eine Auszahlung des Gegenwertes in Bar kann nicht erfolgen. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht nicht mehr. Das Luftfahrtunternehmen wird dem Passagier in diesem Zeitraum mehrfach Termine anbieten. Bei diesem Ticket handelt es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne § 808 BGB.

 

3. Zahlungen
Nach der Buchung des Kunden wird diese mit einer Rechnungsstellung bestätigt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen auf das genannte Konto zu überweisen.

 

4. Stornierung
Eine Buchung kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum kostenfrei storniert werden.
Ab dem 15.Tag bis 2 Monate nach Erwerb des Tickets berechnen wir eine Stornogebühr von 10 % des Ticketpreises.
Ab dem 3.Monat bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes des Tickets berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Ticketpreises.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Eine Stornierung kann nur vom Kunden(Käufer/Auftraggeber) selbst  vorgenommen werden.
Terminverschiebungen von Seiten des Passagiers werden bis 48 Stunden vor dem geplanten Start akzeptiert.
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum ersatzlosen Verlust des Ticketpreises.
Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrttermin benennen.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 

5. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

 

6. Terminvereinbarungen
Fernmündlich getroffene Terminvereinbarungen sind für die Passagiere verbindlich. Bei Personengruppen ab 2 Personen wird die verbindliche Vereinbarung mit einer Person für die gesamte Gruppe getroffen. Die Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.


7. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder techn. Gründen abgesagt werden, so können keine Schadenersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam gestellt werden, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt bestehen.

 

8. Ausschluss von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche unbedingt Schusswaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten

 

9. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht.

 

10. Wartezeiten
Das Luftfahrtunternehmen AC-Ballonteam ist bemüht, die Passagiere in der Reihenfolge der Buchungen zu befördern. Ballonfahrten werden hauptsächlich in den Monaten Mai bis Oktober (Saison) durchgeführt und somit kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, die Tickets in der dem Kauf folgenden oder bereits begonnenen Saison einzulösen.

 

11. Vertragsart
Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit den Ballonen keine Passagiere befördern, welche eine feste und bestimmte Distanz überbrücken möchten. Das Merkblatt für Passagiere, welches den Tickets beigefügt ist, ist Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Stand: 25.05.2008

 

 


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